Nach Abschluss der öffentlichen Auslegung und Abwägung der eingegangen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit erfolgte nun der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans. Der Gemeinderat der Stadt Wernau beschloss in seiner Sitzung vom 27.09.2021 den Bebauungsplan „Adlerstraße Ost – Teil III“. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
„Wernau Bebauungsplan Adlerstraße Ost – Teil III“ Satzungsbeschluss, 2021
Bebauungsplan Wernau Adlerstraße Ost – Teil III
2016 fand der städtebauliche Realisierungswettbewerb für das Gebiet „Adlerstraße Ost III+IV / Katzenstein VI“ in Wernau (Neckar) statt. Diese Flächen gehören zu den letzten größeren Flächenreserven in stadtzentraler Lage und sind Bestandteil des regionalbedeutsamen Wohnbauschwerpunkts in Wernau. Mit der Entwicklung des Teilbereichs „Adlerstraße Ost – Teil III“ als 1. Bauabschnitt beginnt die langfristige, schrittweise Quartiersentwicklung.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden in einem nächsten Schritt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die dortige Quartiersentwicklung geschaffen. Hierfür bildet die aus dem Siegerentwurf resultierende Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfs die Grundlage.
Unser Büro war neben der Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfs auch mit der Erarbeitung des Bebauungsplans beauftragt. Zur inhaltlichen Erarbeitung gehörten die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften sowie die erläuternde Begründung. Zudem umfasst der Bebauungsplan einen Umweltbericht, einen Grünordnungsplan sowie ein Energiekonzept. Das Bebauungsplanverfahren war begleitet von einem kontinuierlichen Austausch mit den zuständigen Fachplanungen und der Stadt Wernau, sodass u.a. die relevanten Belange aus Umwelt- und Freiraumplanung, Energie und Schallschutz in die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen einfließen konnten.
In einem parallel zum Bebauungsplanverfahren stattfindenden Investoren- und Planungswettbewerb sollten für mehrere Grundstücksflächen (Lose 1, 2, 3 und 4) adäquate funktionale und architektonische Konzepte entwickelt werden. Die Konzepte der Preisträger finden im Bebauungsplan Berücksichtigung zur Sicherung einer langfristig hohen gestalterischen Qualität.
Nach Abschluss der öffentlichen Auslegung und Abwägung der eingegangen Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit erfolgte nun der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans. Der Gemeinderat der Stadt Wernau beschloss in seiner Sitzung vom 27.09.2021 den Bebauungsplan „Adlerstraße Ost – Teil III“. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Hier geht es zu weiteren Informationen auf der Homepage der Stadt Wernau Adlerstraße Ost Wernau
Entwurf: | 2019 – 2021 |
Fläche: | 6,5 ha |
Programm: | Erstellung des „Wernau Bebauungsplan Adlerstraße Ost – Teil III“ |
Auftraggeber: | Stadt Wernau |